Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Hubertus Heil kündigt Gesetz an

Kommt die Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständige in Deutschland ab 2020? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht dies genauso vor. Er möchte eine Reform auf den Weg bringen und damit eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige einführen. Was bedeutet dies für Selbstständige? Welche Möglichkeiten hat man als Selbstständiger, der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu entkommen? Aktuelle Infos hierzu erfahren Sie im folgenden Artikel.

Laut aktuellen Umfragen sind in Deutschland etwa 3 Millionen Selbstständige nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Dies liegt daran, dass Selbständige, bis auf wenige Ausnahmen, keiner generellen Verpflichtung unterliegen, für das Alter vorzusorgen. Viele bezahlen weder in die gesetzliche Rentenversicherung ein noch in ein privates Vorsorgesystem.

Etwa 3 Millionen Selbstständige haben keine oder viel zu wenig Altersvorsorge betrieben

Ob es am Ende wirklich 3 Millionen sind, lässt sich nicht genau beziffern. Aber eines ist Fakt: Selbständige sorgen zu wenig für das Alter vor. Viele Selbständige investieren oftmals in ihr Unternehmen und vergessen dabei die eigene Vorsorge. Vor allem viele Existenzgründer, fahren diese „Strategie“ und versäumen dadurch ausreichend für den Ruhestand vorzusorgen.

Vorsorgeaufwand für Selbstständige wird unterschätzt

Nach einer aktuellen Studie, unterschätzt ein Großteil der Selbständigen, wie viel man monatlich eigentlich zur Seite legen müsste, um im Rentenalter den aufgebauten Lebensstandard halten zu können. Es klaffen dann teilweise enorme Lücken zwischen eigener Wahrnehmung und der harten Realität. Und dies hat oft fatale Folgen. Laut Heil droht somit vielen Selbstständigen später die Altersarmut.

Vor allem wird eines unterschätzt, wie viel man eigentlich allein schon aufwenden müsste, um den entsprechenden Gegenwert zu erreichen, den man aus der gesetzlichen Rente bekommen würde. Ein Angestellter bezahlt gemeinsam mit seinem Arbeitgeber 18,6% aus seinem Bruttoeinkommen (bis zu einer Grenze von 6.700,00 € monatlich, Stand 2019) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zahlt ein Selbständiger diese Summe in die Rentenversicherung ein, dann ist er gerade mal bei etwa der Hälfte von dem, was er gemeinhin benötigt. Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei knapp unter 50%. Das ist schlichtweg nichts.

Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll das Ganze ändern

Arbeitsminister Hubertus Heil will dieses Problem mit einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ändern. Dies hat er bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Mit einer Gesetzesvorlage wird demnächst gerechnet. Man vermutete, dass man die Thüringen-Wahl erst abwarten wollte, bevor man ein solches Thema auf den Weg bringt. Wird also die Versicherungspflicht eingeführt, müssen Selbstständige nachweisen, dass sie eine entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen haben.

Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge

Wahrscheinlich ist, dass der Selbstständige aber selbst entscheiden kann, wie er seine Altersvorsorge betreibt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er bereits eine entsprechende private Altersvorsorge nachweisen kann. Kann er dies nicht, sind Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Daher ist schnelles aber überlegtes Handeln notwendig.

Die Basisrente (Rüruprente) soll hier eventuell als einzige akzeptierte Lösung gelten

Im Gespräch ist, dass dann eine Rüruprente die einzige Altersvorsorgeform ist, die der Gesetzgeber akzeptiert. Denn diese Art der privaten Altersvorsorge kommt der gesetzlichen Rentenversicherung am nächsten. So sind keine Kapitalauszahlungen möglich sondern eine lebenslange Rente inkl. Hinterbliebenenschutz. Trotz dieser Reglementierungen winken dem Selbständigen aber ordentliche staatliche Förderungen in Form von Steuerbegünstigungen. Über die die entsprechenden Durchführungswege (gesetzliche oder private Vorsorge) sollten sich Unternehmer schnellstmöglich beraten und informieren lassen.